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Verlängerung der Multilateralen Vereinbarung für Gefahrgutbeauftragte

Multilaterale Vereinbarung M 330 für die nochmalige verlängerte Gültigkeit der Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte.

Die Multilaterale Vereinbarung M 324 wird durch die Multilaterale Vereinbarung M 330 fortgesetzt. Danach gelten Ausnahmeregelungen für die Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung und die Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, die in der Zeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 abgelaufen wären. Die Bescheinigungen bleiben bis zum 28. Februar 2021 gültig.

Die Vereinbarung finden Sie unter http://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.html. Deutschland hat die Multilaterale Vereinbarung M 330 am 02.11.2020 unterzeichnet und ist ab sofort gültig!

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