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Durchführung von Berufskraftfahrer­weiterbildungen bei einem 7 Tage Inzidenzwert über 100

Berufskraftfahrerweiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz  (BKrFQG) für Lkw- und Busfahrer sowie bei  Staplerkursen handelt es sich um eine Außerschulische Bildung gemäß § 20 der 12.Bayer.Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.


Hier steht:

„Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eigehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz.

Es ist ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, sind Angebote nach Satz 1 in Präsenzform ... untersagt.“


Derzeit ist in Stadt und Landkreis Straubing der Inzidenzwert von 100 überschritten, daher wäre derzeit die Berufskraftfahrerweiterbildung und die Staplerkurse nicht zu befürworten.

Fällt der Inzidenzwert unter 100 sind diese Weiterbildungen wieder gestatten.

 

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