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  • Fahrkompetenz

    Mobilität im Straßenverkehr

Erhaltung/Wieder­erlangung der Fahrkompetenz

Hier geht es um Kraftfahrer aller Fahrerlaubnisklassen, die auf Grund von körperlichen oder geistigen Behinderungen unter bestimmten Auflagen wieder in die Mobilität im öffentlichen Straßenverkehr herangeführt werden sollen.

Dies geschieht z.B. mit Umbauten am KFZ, individuell nach den körperlichen Beeinträchtigungen. Hier wird mit Trainingseinheiten (Fahrstunden) die Handhabung der notwendigen Umbauten geschult und deren Wirksamkeit überprüft.

Aber auch Auflagen können bestätigt oder wieder aufgelöst werden z.B. Nachtfahrtverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen, örtliche Einschränkungen.
Genauso ist es möglich, dass die Auswirkung von Medikamenten beim Fahrbetrieb auf Aufmerksamkeit, Orientierung, Konzentration getestet werden.

Nach langen, oft krankheitsbedingten „Fahrpausen“, ausgelöst durch Herzinfarkt oder Schlaganfall, können kontinuierlich gesteigerte Belastungsfahrten zur Wiedererlangung der Fahrkompetenz einen wertvollen Beitrag leisten.

Solche Beobachtungs- und Testfahrten werden oft mit medizinischen Einrichtungen wie Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Ärzten abgestimmt und angeordnet, sowie von den Betroffenen auch freiwillig durchgeführt.

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