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  • Stellung eines Gefahrgut­beauftragten

    und Gefahrgutberatung

Stellung eines Gefahrgut­beauftragten

Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss laut Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und Abschnitt 1.8.3 ADR einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Wir stellen Ihnen einen Gefahrgutbeauftragten zur Seite und beraten Sie kompetent und vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Danach sind Sie befähigt, in Ihrem Unternehmen alle Vorgänge zu überwachen, die mit der Beförderung von gefährlichen Gütern einhergehen.

Beratung und Einweisung

  • Gesetzliche Grundlagen

  • Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände

  • Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung

  • Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften

  • Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen
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