Landwirtschaftliche Zugmaschinen von 40 km/h bis 60 km/h Landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Bis zum 18. Lebensjahr sind diese Landwirtschaftliche Fahrzeugkombinationen auf 40 km/h zu begrenzen.
Fahrstunden
- Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- Grundstoff bei Ersterteilung: 12
- bei Vorbesitz einer FE-Klasse: 6
- Zusatzstoff: 6
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie- und Praxisprüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Vorraussetzung
- Mindestalter: 16 Jahre
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung