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Sicherstellung der Versorgungssicherheit!

Ausnahmeregelungen für Ablauf der Schlüsselzahl 95 (Spalte 12) und Ablauf der gesundheitlichen Voraussetzung (Spalte 11).

Aufgrund der dynamischen Entwicklung bei der Ausbreitung des Coronavirus und der damit verbundenen Einschränkungen des Schulungs- und Weiterbildungsangebotes der Ausbildungsstätten können die Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklassen C und D sowohl die Schlüsselzahl 95 als auch die ärztlichen Bescheinigungen überziehen.


Für internationale Transporte ist es dringend notwendig, sich die Überziehung in den Führerschein eintragen zu lassen. Die Fahrerlaubnisbehörden sind angehalten, die eingehenden Anträge vorrangig zu bearbeiten.

Kontrollbehörden wie die Polizei und BAG sind über das Bayerische Staatsministerium des Innern für Sport und Integration mit dem Schreiben vom 18.03.2020, Zeichen C4-3615-9-4365, informiert.

Eine ähnliche Regelung gibt es für die Besitzer von ADR-Bescheinigungen. ADR-Bescheinigungen, die zwischen dem 01.03.2020 und 01.11.2020 ablaufen, dürfen bis zum 30.11.2020 genutzt werden. Sie werden nach einer erfolgreichen Auffrischungsschulung um weitere 5 Jahre verlängert. Die Regelung beruht auf der Multilateralen Vereinbarung - M 234!

Ihr Peter Müller

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