Führerscheinklasse A, A2, A1 und AM
Führerscheinklasse A
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- Grundstoff bei Ersterteilung: 12
- bei Vorbesitz einer FE-Klasse: 6
- Zusatzstoff: 4
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorraussetzung
- Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkteinstieg)
21 Jahre (dreirädrigen Kfz über 15 kW Motorleistung)
20 Jahre (bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2) - Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
-
über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit
-
Hubraum mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotor
Dreirädrige Krafträder
-
über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit
-
Hubraum mehr als 50 ccm
-
über 15 kW Motorleistung
Führerscheinklasse A2
Mittelschwere Krafträder max. 35 KW
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- Grundstoff bei Ersterteilung: 12
- bei Vorbesitz einer FE-Klasse: 6
- Zusatzstoff: 4
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Hinweis: Bei zweijährigem Vorbesitz von A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Vorraussetzung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Krafträder (auch mit Beiwagen)
-
Leistung max. 35 kW
-
Verhältnis Leistung/Gewicht von max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Führerscheinklasse A1
Leichtkrafträder max. 125 ccm
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- Grundstoff: 12
- Zusatzstoff: 4
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM
Vorraussetzung
- Mindestalter: 16 Jahre
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Krafträder (auch mit Beiwagen)
-
Hubraum max. 125 ccm
-
Leistung max. 11 kW
-
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
-
über 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
-
Hubraum über 50 ccm
-
Leistung max. 15 kW
Mit zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist für die Klasse A2 nur die praktische Prüfung erforderlich, die theoretische Prüfung entfällt.
Führerscheinklasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- Grundstoff: 12
- Zusatzstoff: 2
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorraussetzung
- Mindestalter: 16 Jahre
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
-
bis 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
-
Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
-
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor